Drei Ärzte

Versorgungsatlas

Überblick über die rheumatologische

Versorgung in Deutschland

 

Zur nachhaltigen Aufrechterhaltung der Versorgungsstrukturen in der Rheumatologie, braucht es eine adäquate Übersicht über Strukturdaten. Jedoch bieten öffentlich zugängliche Quellen zu wenige Informationen, um die vorhandene Versorgung und rheumatologischen Versorgungsstrukturen zu analysieren.

Die BDRh Service GmbH führt deshalb seit 2021 im Rahmen des „Versorgungsatlas Rheumatologie“ regelmäßig Befragungen durch, um Informationen u.a. zur Altersverteilung und Arbeitsumfang der Ärzt:innen, der Versorgungsstrukturen und dem -umfang der Einrichtungen sowie den Qualifikationen der Mitarbeiter:innen zu gewinnen. Dazu werden Daten systematisch erhoben und ausgewertet. Alle Auswertungen und Veröffentlichungen sind aggregiert, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Einrichtungen oder Personen möglich sind.

Im Jahr 2023 fand eine Erhebung zur Versorgung von seltenen rheumatischen Erkrankungen statt. Die Ergebnisse werden in Kürze hier dargestellt.

DANKE!

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmer:innen, die uns dabei unterstützen, den Versorgungsatlas aufzubauen und damit eine Basis für die Vertretung rheumatologischer Interessen zu schaffen. Nur mit einer aussagekräftigen Datenbasis können wir die Versorgung beschreiben und nachhaltig sichern.

Ziele

Umfassende und flächendeckende Dokumentation der rheumatologischen Versorgung in Deutschland. Daten dienen als Basis…

…für die Vertretung von politischen Interessen in der Rheumatologie

…zur Verbesserung der rheumatologischen Versorgungsstrukturen

…zur langfristigen Qualitätsverbesserung der Versorgung von Rheumapatient:innen

…für Umsetzung von Projekten in der Rheumatologie, zum Beispiel zur Verbesserung der rheumatologischen Versorgung oder des rheumatologischen Nachwuchses

Datenschutz

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Alle Angaben werden anonymisiert erhoben und gespeichert und vertraulich behandelt. Die Daten werden aggregiert ausgewertet und veröffentlicht, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Einrichtungen oder Personen möglich sind. Dazu wird eine Mindestanzahl einzuschließender Daten festgelegt, ab der eine Auswertung stattfinden darf. Wird diese z.B. bei regionalen Auswertungen oder speziellen Fragestellungen unterschritten, wird die Fragestellung angepasst oder eine größere Region gewählt, die diese Mindestanzahl erfüllt.

Unsere Partner

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