Sonderverträge mit Krankenkassen
Neue Wege für eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Selektivverträge mit Krankenkassen sind eine Möglichkeit, eine leitliniengerechte Betreuung der Rheumapatienten*innen auch honorartechnisch abzubilden. Denn damit können Leistungen wie umfassende Eingangsdiagnostik oder Notfalltermine vergütet werden. Der BDRh schließt daher bereits seit vielen Jahren solche Verträge mit Krankenkassen ab. Während der BDRh weiterhin medizinisch-inhaltlich für die Verträge verantwortlich ist, liegt die Umsetzung und Betreuung in der Hand der BDRh Service GmbH. Dazu kooperieren wir mit der richter care consulting und der Helmsauer Curamed.
Aktuell betreut die BDRh Service GmbH folgende Verträge:
- Vertrag nach § 140 a SGB V mit der BARMER
- RheumaOne
- PETRA
Weitere Informationen zu den Verträgen finden auf der Website des BDRh.